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Im Durchschnitt ist eine Einzelgarage in Deutschland drei Meter breit und sechs Meter lang.
Doch das stellt nur einen Richtwert dar, mit dem im Einzelfall nicht viel anzufangen ist. Wie groß Ihre Garage letztendlich sein sollte, hängt von Ihren Bedürfnissen und Anforderungen ab. Lesen Sie hier, welche Überlegungen in Ihre Planung einfließen sollten.
Es ist erstaunlich, wie viele Bauherren eine Garage errichten, ohne überhaupt ein Auto zu haben. Andere besitzen zwar ein Kraftfahrzeug, parken es aber trotz neuer Garage weiterhin auf der Straße. Das deutet darauf hin, dass die Garage nicht immer einen Schutzraum für den fahrbaren Untersatz bildet. Es kann auch andere Verwendungszwecke geben – als Werkstatt oder Hobbyraum beispielsweise, oder als zusätzliche Lager– und Abstellfläche.
In den meisten Fällen wird es wohl auf eine kombinierte Nutzung hinauslaufen: Unterstellung für das Fahrzeug, Raum für andere Aktivitäten und Lagerbereich. Aus Ihrem individuellen Nutzungsprofil errechnet sich schließlich die Garagengröße, die alle Bedürfnisse abdeckt.
Ob Sie Ihre Garage auf konventionellem Weg bauen oder eine Fertiggarage errichten – in jedem Fall gibt es einige Kriterien zu berücksichtigen:
Je größer die geplante Garage wird, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass Sie damit Ihrem Nachbarn unangenehm dicht auf die Pelle rücken.
Schließlich wird das gute Stück nicht mitten auf dem Grundstück errichtet, sondern meist am Rand. Wenn Sie also keine nachträglichen Proteste riskieren wollen, die im schlimmsten Fall bis zu einem Rückbau führen können, holen Sie vor Baubeginn das Einverständnis des Nachbarn ein. Dann sind Sie in jedem Fall auf der sicheren Seite.
Die Stunde der Wahrheit – die Garagengröße betreffend – stellt sich gleich zu Beginn ein: beim Bau des Fundaments, das sowohl bei klassischer Bauweise als auch bei Fertiggaragen erforderlich ist. Spätestens jetzt müssen Sie auf den Zentimeter genau wissen, wie groß die Garage sein soll. Und das nicht nur bei den Innenmaßen, sondern auch bei der Außenbemaßung einschließlich der Wände.
Dabei kann die Wanddicke ganz unterschiedlich ausfallen, je nachdem, welche Anforderungen Sie an die Wärmeisolation stellen.
Ein weit verbreiteter Tipp zur Errechnung der richtigen Garagengröße ist es, quasi von innen nach außen zu planen. Das bedeutet: Die Rechnung beginnt beim Fahrzeug, addiert die Nebennutzungsflächen, die Rangierflächen und den Umlauf, damit man das Fahrzeug auch innerhalb der Garage betreten und verlassen kann. Im Prinzip ist das der richtige Ansatz, aber dabei gibt es einen Riesenhaken – und der zeigt sich gleich am Anfang beim Auto.
Wer seine Garage auf diese Weise plant, gibt folgendes Statement ab: “Bei mir ändert sich für den Rest meines Lebens nichts mehr.” Das mag für Menschen im mittleren und späteren Lebensbereich vielleicht zutreffen, wenn die Familienplanung und die berufliche Laufbahn bereits ihre volle Ausbaustufe erreicht hat.
Aber wie steht es bei jüngeren Menschen, die im Kleinwagen durch die Gegend fahren? Keine Familie geplant – einschließlich größerem, familiengerechtem Auto? Kein beruflicher Aufstieg in Aussicht, einschließlich Wechsel in die nächsthöhere Fahrzeugklasse?
Die herkömmliche Größenplanung bei der Garage folgt den drei Dimensionen des Raums: Länge, Breite, Höhe. Aber es gibt noch eine vierte Dimension: die Zeit. Und auch sie sollte in die Planung mit einbezogen werden.
Wenn Sie das Leben mehr oder weniger noch vor sich haben, planen Sie die Zukunft in Ihre Garagenmaße ein.
Gehen Sie von einem Wagen der nächstgrößeren Klasse aus, vielleicht sogar der übernächsten. Sonst könnte es sein, dass Sie nach wenigen Jahren mit einer nutzlosen Garage dastehen, die sie allenfalls noch als Lager verwenden können.
Und dann gibt es noch den eventuellen Zweitwagen. Wenn Sie sich relativ sicher sind, dass Ihre berufliche oder familiäre Planung darauf hinauslaufen wird, sollten Sie ernsthaft über eine Doppelgarage nachdenken. Und wenn Sie bereits zwei Autos haben, ist die Sache ohnehin klar.
Wenn Sie diese Überlegungen verinnerlicht haben, kann es an die konkrete Planung gehen. Ausgehend von den Maßen Ihres Zukunftsautos (bei der Breite die Außenspiegel nicht vergessen!) benötigen Sie zusätzlich auf der Fahrerseite rund 70 Zentimeter, auf der Beifahrerseite etwa 15 Zentimeter.
Wenn Sie es gut mit Ihren Mitfahrern meinen, spendieren Sie ihnen lieber 25 Zentimeter.
Doppelgaragen lautet die Rechnung: Breite Wagen eins plus Breite Wagen zwei plus 70 Zentimeter plus zweimal 15 Zentimeter oder zweimal 25 Zentimeter.
Ob das genügt, überprüfen Sie mit dem Türentest. Wenn die geöffneten Türen über diese Maße hinausreichen, sollten Sie bei der Berechnung lieber noch etwas dazugeben, wenn Sie nicht auf ständige Lackschäden an den Türkanten stehen.
Wenn Sie sich nicht schlüssig sind, können Sie vom Standardmaß bei Fertiggaragen ausgehen: es beträgt in der Breite 2,55 Meter, was für die ziemlich passgenaue Unterbringung eines Mittelklassewagens genügt. Wenn Sie nicht jeden Tag aufs Neue das Gefühl verspüren möchten, sich aus einer Ölsardinenbüchse freikämpfen zu müssen, sollten Sie lieber ein paar Zentimeter Breite zulegen.
Soll in der Garage ein zusätzlicher Nebenbereich untergebracht werden – beispielsweise ein Getränkelager oder eine Werkbank – ist eine zusätzliche Fläche mit einzurechnen. Wo sie untergebracht wird, hängt vor allem von den Flächenverhältnissen vor Ort ab. Ist der Raum bis zum Nachbargrundstück knapp, werden Sie die Nebenfläche eher der Länge zuschlagen und vor der hinteren Kopfwand unterbringen. Steht das Haus nahe an der Straße und muss die Garage davor errichtet werden, werden Sie die Nebenfläche der Breite zuschlagen müssen – ob auf der Fahrer oder der Beifahrerseite, bleibt Ihrem persönlichen Geschmack überlassen.
Glücklicherweise haben Sie mittlerweile auch bei Fertiggaragen die Möglichkeit, die Größe individuell zu gestalten.
Einziger Unterschied zu konventionellen Garagen: Sie müssen bei der Bemaßung Rasterschritte einhalten. Da diese aber meist nur zehn Zentimeter betragen, tut das der individuellen Planung keinen Abbruch.
Die schönste Garagenplanung ist nicht das Papier wert, auf das sie gezeichnet wird, wenn sie den baurechtlichen Bestimmungen widerspricht. Die gesetzlichen Vorgaben unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland. Einige Länder erlauben die Errichtung einer Garage bis zu einer bestimmten Größe ohne Baugenehmigung. In Brandenburg beispielsweise sind das 50 Quadratmeter. Nicht so großzügig ist Baden-Württemberg – hier sind Garagen nur bis 30 Quadratmeter genehmigungsfrei.
In jedem Fall sollten Sie sich bei Ihrer Baugenehmigungsbehörde über die konkreten Bestimmungen informieren.
Übrigens: Gerade, wenn Sie für Ihre Garage keine Genehmigung brauchen, tut sich eine gefährliche Falle auf: Da ist immer noch Ihr Nachbar! Die schriftliche Einverständniserklärung ist daher in jedem Fall unbedingt zu empfehlen.
Sowohl bei konventionell gebauten Garagen als auch bei Fertiggaragen ist eine individuelle Gestaltung möglich. Bei der Ermittlung der Gesamtfläche sollten Sie neben den Automaßen, den Randflächen und den Nebenflächen auch die zukünftige Entwicklung Ihrer Lebensgestaltung mit einbeziehen und gegebenenfalls ein größeres Fahrzeug in Anrechnung bringen.