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Mit einer Fertiggarage haben Sie bestimmt eine gute Wahl getroffen. In manchen Bundesländern ist nicht mal eine Baugenehmigung erforderlich, in anderen wiederum ist eine Baugenehmigung zwingend. Es ist Ländersache und Sie sollten sich vor dem Bau beim örtlichen Bauamt genau erkundigen und die Bestimmungen kennen. Im schlimmsten Fall kann die Behörde sogar anordnen, dass die Garage wieder abgerissen werden muss.
Die verschiedenen Bundesländer haben auch verschiedene Bestimmungen und auch in der Ausstattung der Garage gibt es unterschiedliche Regelungen. In manchen Städten und Gemeinden brauchen Sie gar keine Baugenehmigung, in anderen sind die Regelungen aber sehr streng. Erkundigen Sie sich also bereits vor dem Kauf, welche Fertiggarage Sie aufstellen dürfen. Für die Erteilung einer Baugenehmigung spielt es zunächst keine Rolle, ob es sich um eine Fertiggarage handelt oder ob die Garage fest gemauert wird. Es ist immer die Bauform entscheidend und ob es sich „nur“ um einen Anbau handelt ist relativ egal.
Prüfen Sie vor dem Bau die Garagenverordnung und rufen Sie bei der Baubehörde an. Hier kann man Ihnen sagen, ob das Bauvorhaben nach den eigenen Vorstellungen möglich ist. Ist ein Bauvorhaben genehmigungsfrei, reicht in der Regel eine einfache Bauanzeige statt eines Antrages.
Eine grundlegende Genehmigungspflicht besteht in Bayern, im Saarland, in Nordrhein-Westfalen, in Niedersachsen und in Hamburg und Bremen. Genehmigungsfrei sind jedoch Garagen in Thüringen, in Sachsen und in Sachsen-Anhalt. Unter bestimmten Auflagen brauchen Sie auch keine Baugenehmigung in Berlin, Brandenburg, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Hessen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern. Sie sehen schon, es ist recht kompliziert die Bestimmungen genau einzuhalten. In den einzelnen Ländern gibt es kaum Übereinstimmungen.
Genehmigungspflicht | Genehmigungsfrei | Genehmigungsfrei unter best. Auflagen |
Bayern Saarland Nordrhein-Westfalen Niedersaches Hamburg Bremen | Thüringen Sachsen Sachsen-Anhalt | Berlin Brandenburg Baden-Württemberg Rheinland-Pfalz Hessen Schleswig-Holstein Mecklenburg-Vorpommern |
Für einen genehmigungsfreien Bau sorgt die Grundfläche bzw. der Rauminhalt. Die Garage darf diese Vorgaben keinesfalls überschreiten. Die Unterschiede in den Bundesländern ist jedoch beträchtlich, in Berlin sind 30 Quadratmeter genehmigungsfrei, wobei in Nordrhein-Westfalen durchaus 100 Quadratmeter ohne Genehmigung bebaut werden dürfen.
Wie nahe an der Grenze zum Nachbargrundstück die Garage erreichtet werden darf, ist ebenfalls genau festgelegt. In manchen Bundesländern dürfen Sie genau auf der Grundstücksgrenze bauen, in anderen müssen Sie den Abstand genau einhalten. Doch auch hier gibt es gewaltige Unterschiede.
In aller Regel sind es jedoch 0,5 – 1 Meter.
In ziemlich allen Bundesländern darf die Wandhöhe 3 Meter nicht überschreiten. Entstehen aber unterschiedliche Höhen, beispielsweise durch ein Satteldach, wird der höchste und der niedrigste Punkt durch 2 geteilt.
Sie brauchen einen bauvorlageberechtigten Bauverfasser. Der wird jedoch in aller Regel vom beauftragen Bauunternehmen gestellt oder Sie beauftragen einen Architekten. Mit ihm zusammen unterschreiben Sie dann den Bauantrag und alle Bauvorlagen. Dem Bauantrag müssen Sie folgende Unterlagen beilegen, so geht die Genehmigung einfach schneller.
Die Vorschriften für den Bau einer Fertiggarage sind zwar etwas undurchsichtig, der Laie wird dadurch sehr verwirrt. Aber wer Tag für Tag mit dem Bauamt zu tun hat kennt sich sich bestens aus
und außerdem ist das Verfahren zum Bau einer Garage recht unkompliziert. Sie müssen sich aber in jedem Fall an die Garagenverordnung halten und dabei macht es überhaupt keinen Unterschied, ob die Garage gemauert ist oder ob es sich um eine Fertiggarage handelt. Unerheblich für eine Baugenehmigung ist auch, ob die Garage ans Haus angebaut wird oder ob sie freistehend geplant ist.